Datenschutz 8 min Lesezeit 18. März 2026 IT Compliance Jobs

Datenschutzbeauftragter Pflicht: Wann muss Ihr Unternehmen einen DSB bestellen?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) gehört zu den wichtigsten Pflichten im deutschen Datenschutzrecht. Deutschland hat mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) strengere Anforderungen als die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Doch wann genau ist ein DSB Pflicht, welche Qualifikationen werden verlangt und was sind die Konsequenzen bei Nichtbestellung?

Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen nach DSGVO und BDSG, hilft Ihnen bei der Entscheidung zwischen internem und externem DSB und zeigt aktuelle Karrierechancen im Bereich Datenschutz. Schauen Sie sich auch unsere aktuellen Datenschutz-Stellenangebote an.

Gesetzliche Grundlagen: DSGVO und BDSG

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus zwei Rechtsquellen: der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Deutschland nutzt die Öffnungsklausel der DSGVO und stellt strengere nationale Anforderungen.

DSGVO Art. 37 – Europäische Pflicht: Nach der DSGVO müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen besteht oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO) oder strafrechtlicher Daten (Art. 10 DSGVO) liegt. Behörden und öffentliche Stellen müssen grundsätzlich immer einen DSB bestellen.

BDSG § 38 – Deutsche Sonderregelung: Das BDSG geht über die DSGVO hinaus und verlangt die Bestellung eines DSB, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Schwelle wurde 2019 von 10 auf 20 Personen angehoben.

Wann ist ein DSB Pflicht? Die konkreten Fälle

Die folgende Übersicht fasst zusammen, in welchen Situationen Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss:

RechtsgrundlageAuslöserBeispiele
BDSG § 38 Abs. 120+ Personen bei automatisierter DatenverarbeitungUnternehmen mit 20+ Büromitarbeitern, die E-Mail oder CRM nutzen
DSGVO Art. 37 Abs. 1 lit. bUmfangreiche systematische ÜberwachungTracking-Unternehmen, Bewertungsportale, Auskunfteien
DSGVO Art. 37 Abs. 1 lit. cUmfangreiche Verarbeitung besonderer DatenkategorienKrankenhäuser, Versicherungen, Labore
BDSG § 38 Abs. 1 Satz 2Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlichVideoüberwachung, Profiling, Scoring
BDSG § 38 Abs. 1 Satz 2Geschäftsmäßige Datenübermittlung oder MarktforschungAdresshandel, Marktforschungsinstitute
DSGVO Art. 37 Abs. 1 lit. aBehörde oder öffentliche StelleBundes- und Landesbehörden, Kommunen

Wichtig: Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die freiwillige Bestellung eines DSB sinnvoll sein, um Datenschutz-Compliance sicherzustellen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen haben die Wahl zwischen einem internen und einem externen DSB. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidung abgewogen werden sollten.

Interner Datenschutzbeauftragter:

  • Kennt die internen Prozesse und die Unternehmenskultur
  • Ist ständig verfügbar und direkt ansprechbar
  • Genießt besonderen Kündigungsschutz nach BDSG § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4
  • Muss über ausreichende Zeitressourcen verfügen (keine Interessenkonflikte)
  • Erfordert regelmäßige Weiterbildung auf Kosten des Arbeitgebers

Externer Datenschutzbeauftragter:

  • Bringt breite Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit
  • Kein Kündigungsschutz, flexiblere Vertragsgestaltung
  • Objektiver Blick von außen, weniger Betriebsblindheit
  • Kosten kalkulierbar (Dienstleistungsvertrag)
  • Muss ebenfalls alle Qualifikationsanforderungen erfüllen

Qualifikationsanforderungen an den DSB

Gemäß DSGVO Art. 37 Abs. 5 wird der DSB auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis benannt. Der BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) empfiehlt folgende Qualifikationen:

Qualifikation / ZertifizierungAnbieterSchwerpunkt
Datenschutzbeauftragter (TÜV)TÜV-AkademienDSGVO, BDSG, Praxis
CIPP/E (Certified Information Privacy Professional/Europe)IAPPEuropäisches Datenschutzrecht
CIPM (Certified Information Privacy Manager)IAPPDatenschutzmanagement
Datenschutzauditor (DEKRA)DEKRAAudit und Kontrolle
GDDcert. (GDD-Zertifikat)GDD e.V.Betrieblicher Datenschutz

Neben formalen Qualifikationen muss ein DSB über juristische Grundkenntnisse, technisches Verständnis für IT-Systeme und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Die Rolle des DPO im Jahr 2026 hat sich durch die zunehmende Digitalisierung und KI-Regulierung weiter gewandelt.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des DSB sind in DSGVO Art. 39 klar definiert:

  • Unterrichtung und Beratung: Information des Verantwortlichen und der Beschäftigten über datenschutzrechtliche Pflichten
  • Überwachung der Einhaltung: Kontrolle der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und weiterer Datenschutzvorschriften
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen: Unterstützung bei der Durchführung von DPIAs nach Art. 35 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde: Anlaufstelle für die Datenschutzaufsichtsbehörde und den BfDI
  • Anlaufstelle für Betroffene: Ansprechpartner für Betroffenenanfragen (Auskunft, Löschung, Berichtigung)

Gehalt und Karriereperspektiven für DSBs

Die Nachfrage nach qualifizierten Datenschutzbeauftragten ist in Deutschland ungebrochen hoch. Aktuelle Gehaltsspannen:

PositionBrutto-JahresgehaltErfahrung
Junior DSB / Datenschutzkoordinator50.000 - 65.000 Euro1-3 Jahre
Datenschutzbeauftragter65.000 - 90.000 Euro3-7 Jahre
Senior DSB / Leiter Datenschutz90.000 - 120.000 Euro7-12 Jahre
Head of Privacy / CPO120.000 - 160.000 Euro12+ Jahre

Externe DSBs berechnen typischerweise zwischen 800 und 1.500 Euro pro Tag, abhängig von der Komplexität des Mandats und der Unternehmensgröße.

Konsequenzen bei Nichtbestellung

Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten trotz gesetzlicher Pflicht kann erhebliche Folgen haben:

  • Bußgelder: Nach DSGVO Art. 83 Abs. 4 können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden
  • Abmahnungen: Wettbewerber und Verbraucherverbände können Verstöße abmahnen
  • Aufsichtsbehördliche Maßnahmen: Die zuständige Landesbehörde oder der BfDI kann Anordnungen erlassen
  • Reputationsschäden: Datenschutzverstöße können das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beschädigen

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Häufig gestellte Fragen zur DSB-Pflicht

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Datenschutzbeauftragten?

Nach BDSG § 38 müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt die Pflicht auch bei bestimmten Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO Art. 37.

Was ist der Unterschied zwischen einem internen und externen DSB?

Ein interner DSB ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der diese Funktion zusätzlich oder hauptberuflich ausübt und besonderen Kündigungsschutz genießt. Ein externer DSB ist ein Dienstleister, der vertraglich bestellt wird und oft mehrere Unternehmen betreut. Beide müssen die gleichen Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Welche Qualifikationen muss ein Datenschutzbeauftragter haben?

Ein DSB muss gemäß DSGVO Art. 37 Abs. 5 über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügen. Typische Qualifikationen sind CIPP/E, CIPM, TÜV-Zertifizierung als DSB oder vergleichbare Weiterbildungen. Juristische und technische Kenntnisse sind gleichermaßen gefragt.

Was passiert, wenn man keinen DSB bestellt, obwohl Pflicht besteht?

Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten trotz gesetzlicher Pflicht stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Außerdem drohen Abmahnungen und Reputationsschäden.